Wärmekosten senken

Arbeitsteilung in der Wärmeversorgung

Von Inken Schönauer · 2014

 Ein schlafender Hund. Durch das richtige Management lassen sich Wärmekosten senken
Schön, wenn sich ein Profi um die Heizung kümmert.

Mit dem sogenannten Wärme-Contracting können Investitionen in Heizungsanlagen leichter realisiert werden. Gegen bisherige Rechtsunsicherheiten hat der Gesetzgeber mit der Wärmelieferungsverordnung Abhilfe geschaffen. Hauseigentümer erhoffen sich meist Kosteneinsparungen durch den professionellen Betrieb der Anlagen.

Wärme-Contracting ist der Fachbegriff, Auslagerung die Bedeutung. Beim sogenannten Wärme-Contracting geht es vor allem darum, dass die Versorgung mit Wärme nicht vom Hauseigentümer vorgenommen wird, sondern von einem Investor, der das Thema von der Investition in die Anlage über den Betrieb bis hin zur späteren Wartung betreut. Aufgekommen ist diese neue Art der Arbeits- oder besser der Investitionsleistung vor gut zwanzig Jahren. Vordergründig liegen die Vorteile auf der Hand: Dem Hauseigentümer fällt es leichter, notwendige Investitionen anzustoßen, da er keine Liquidität für die Anschaffung der neuen Technik benötigt.

Wärmekosten senken: Einsparungen im Blick

„Ob sich ein Wärmeliefervertrag im Vergleich zu einer Eigeninvestition in eine Heizungsanlage lohnt, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden“, heißt es bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Blaupausen sind also schwer zu erstellen. Generell lässt sich aber sagen, dass die Notwendigkeit von Kosteneinsparungen die größte Motivation sein dürfte, sich mit dem Thema Wärme-Contracting auseinanderzusetzen. Vor allem beim Thema Wärme und Wärmeversorgung lassen sich in Häusern entscheidende Sparpotenziale heben, wenn Profis sich um Anschaffung und Betrieb der Anlagen kümmern. Auch in puncto CO²-Einsparung können Contractoren daher einiges leisten. Schließlich werden rund 20 Prozent des bundesweiten CO²-Ausstoßes durch die privaten Haushalte verursacht. Die Anforderungen an die energetische Gebäudesanierung und die Nachrüstung von Heizungsanlagen sind in den vergangenen Jahren indes auch stetig gestiegen und Hauseigentümer folglich oft unter Druck. „Die Rentabilität der Einführung von Wärme-Contracting hängt in der Regel von der vollen Umlagefähigkeit aller Contracting-Kosten auf die Mieter ab“, heißt es in einer Mandanteninfo der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Daher kann die Entscheidung für Wärme-Contracting natürlicherweise zu einem Konflikt zwischen Vermietern und Mietern führen.

Reform schafft mehr Rechtssicherheit

Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz wollte der Gesetzgeber Klarheit in dieser Sache schaffen: Durch einen Wechsel von einer Wärmeversorgung durch den Vermieter zu einem Contractor dürfen sich die Ausgaben für Heizung und Warmwasser nicht erhöhen. Details dazu regeln der Paragraph 556c bgb und zudem die neue Wärmelieferungsverordnung. Diese Vorschrift gilt jedoch nicht bei Sozialmietwohnungen, bei Inklusiv- oder Warmmiete und bei der Umstellung von Einzelofenheizung auf Contracting. Die zulässige Vertragslaufzeit eines Contracting-Vertrages liegt bei maximal zehn Jahren. Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre ist möglich, sofern der ursprüngliche Vertrag nicht mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Neben dem gesetzlichen Kündigungsrecht aus wichtigem Grund können weitere Kündigungsgründe und -fristen vereinbart werden.

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