Kraft-Wärme-Kopplung

Der blaue Strom

Von Michael Gneuss · 2015

Energiedienstleister haben in den vergangenen Jahren immer mehr in hocheffiziente Blockheizkraftwerke investiert. Damit liefern sie nicht nur Wärme, sondern auch Elektrizität. Zum 1. Januar will die Bundesregierung mit einer Gesetzesnovelle die Rahmenbedingungen verändern. Die Branche muss nun neu rechnen, welche Anlagen sich am meisten lohnen.

 Blitze bei Nacht. Symbolbild Kraft-Wärme-Kopplung

Strom kann der Verbraucher nicht sehen. Und dennoch gilt er als besonders hochwertig, wenn er grün ist. Jedenfalls vermarkten die Versorger die erneuerbare Elektrizität mit speziellen Produktbegriffen. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) mochte da offenbar nicht länger zuschauen, schließlich gilt ja auch der Strom aus Blockheizkraftwerken (Bhkws) als ökologisch wertvoller. So präsentierte der Verband im April auf der Hannover Messe ein Gütesiegel für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen unter dem Markennamen „Der blaue Strom“. Die Farbe blau stehe dabei für ressourcenschonende und effiziente Produkte und Technologien, so der B.KWK. Auch die Autoindustrie hat schon mit „BlueMotion“ auf die Farbe zurückgegriffen und das Umweltzeichen „Der blaue Engel“ gibt es ja auch.

Novelle des KWK-Gesetzes

Tatsächlich hält auch die Bundesregierung die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) für förderungswürdig. Denn weil Wärme und Strom gleichzeitig produziert werden, kann in Heizkraftwerken ein Wirkungsgrad von bis zu 90 Prozent erreicht werden. Im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz hat der Gesetzgeber daher das Ziel ausgegeben, 25 Prozent des Stroms in Deutschland bis 2020 aus der KWK zu erzeugen und die Technologie entsprechend zu fördern.

Auch wenn in den vergangenen Jahren kräftig in die KWK investiert wurde, entfallen bislang aber erst gut 16 Prozent der deutschen Stromproduktion auf KWK. Bis 2020 müssten daher noch gewaltige Beträge in die Technologie fließen, um das Ziel zu erreichen. So hegten viele in der Branche zunächst die Hoffnung, die Bundesregierung würde das Gesetz novellieren und die Förderung ausweiten.

Kraft-Wärme-Kopplung: Fördervolumen wird verdoppelt

Zum 1. Januar soll nun tatsächlich eine Novelle des KWK-Gesetzes in Kraft treten. Doch die Hoffnungen der Hersteller und Dienstleister, die die auf diese Technologie setzen, wurden enttäuscht. Zwar wurde das Fördervolumen von 750 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr verdoppelt, doch einige Details im Reformwerk haben die Befürworter der KWK verstimmt. So ist jetzt nicht mehr von einem 25-Prozent-Anteil an der gesamten Stromerzeugung die Rede. Vielmehr begnügt sich der Gesetzgeber mit 25 Prozent am regelbaren Nicht-Erneuerbaren-Strom. Das aber bedeute faktisch eine Senkung des KWK-Ausbauziels, monieren einige Verbände. Außerdem soll der KWK-Strom, der zur ortsnahen Versorgung der Objekte verwendet wird, nicht mehr gefördert werden, sondern nur der, der in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Wohnungsunternehmen, die ihren Mietern mit Hilfe von Bhkws günstigen Strom anbieten wollten, müssen ihre Pläne nun überdenken.

Quelle: Statistisches Bundesamt; EEFA; AGEB, 2013
Array
(
    [micrositeID] => 19
    [micro_portalID] => 25
    [micro_name] => Energieratgeber
    [micro_image] => 4601
    [micro_user] => 1
    [micro_created] => 1457706724
    [micro_last_edit_user] => 1
    [micro_last_edit_date] => 1567518719
    [micro_cID] => 488
    [micro_status] => 1
    [micro_cache] => 0
    [deleted] => 0
)