Blackoutprävention

Damit das Licht an bleibt

Von Claudia Harbinger · 2020

Ein großflächiger und langanhaltender Stromausfall gehört zu den klassischen Katastrophenszenarien. Wenn plötzlich nichts mehr geht, sind fast alle öffentlichen und privaten Bereiche empfindlich getroffen. Der normale Alltag kommt zum Erliegen und Sicherheit und Ordnung sind gefährdet. Die Netzbetreiber gehören deshalb zur kritischen Infrastruktur in Deutschland und tragen hohe Verantwortung.

Windräder und Solaranlage.
Auch bei steigendem Anteil von Solar- und Windstrom müssen Blackouts verhindert werden. Foto: iStock / lovelyday12

Sicher, zuverlässig und leistungsfähig muss das Energieversorgungsnetz in Deutschland betrieben werden. Die Netzbetreiber sind außerdem dazu verpflichtet, es zu warten, bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. „Im Rahmen der Netzentwicklungsplanung werden die Grundsätze für die Planung des deutschen Übertragungsnetzes angewendet und die derzeit geltenden gesetzlichen und anerkannten fachlichen Anforderungen berücksichtigt“, sagt der Sprecher der Bundesnetzagentur, Michael Reifenberg. Eine explizite Pflicht, redundante Netzstrukturen vorzuhalten, besteht nicht. Die Systemverantwortung liegt beim jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber. Er ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Gefährdungen oder Störungen von Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu beseitigen.

Blackoutprävention​: Rund um die Uhr

Bei der Planung ist Vorsorge für einen uneingeschränkten Netzbetrieb auch bei Ausfall einer einzelnen Leitung, eines Transformators, eines Kraftwerks oder sonstigen Betriebsmittels zu gewährleisten. Die Kapazitäten des bestehenden Netzes müssen den erwarteten Transportbedarf zu jeder der 8.760 Stunden eines Jahres decken. Stromerzeugung und Verbrauch elektrischer Energie sind stets in der Waage zu halten. Kommt es zu Abweichungen zwischen Stromeinspeisung ins Netz und Stromentnahme, sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, das entstandene Ungleichgewicht auszugleichen. Sie müssen entweder mehr Strom einspeisen oder ihn entziehen. Der Steuerung des Stromverbrauchs dient das Last-Management mit den sogenannten abschaltbaren Lasten. Darunter versteht man eine sehr hohe, kontinuierliche Stromabnahme durch Industriebetriebe, die kurzfristig abgeschaltet oder gedrosselt werden kann, wenn es erforderlich ist, das Stromnetz zu entlasten. Abschaltbare Lasten werden durch die Übertragungsnetzbetreiber beschafft. Schon die Bereitstellung eines Abschaltpotenzials wird vergütet. Werden tatsächlich Abschaltbefehle übermittelt, werden diese zusätzlich bezahlt. Auflagen gibt es auch für Kraftwerke. Sie müssen im Fehlerfall ein Betriebsverhalten zeigen, das nicht zu einer weiteren Gefährdung des sicheren Stromnetzbetriebs führt. Die bestehenden Regelungen machen detaillierte Vorgaben, wie Stromerzeugungsanlagen verschiedener Leistungsklassen im Allgemeinen auf Fehlerereignisse reagieren müssen und wann eine Trennung vom Netz zulässig ist.

Öko-Strom 

Der wachsende Anteil erneuerbare Energien stellt hinsichtlich der Systembilanz – also der Ausgeglichenheit von Nachfrage und Erzeugung – grundsätzlich kein Problem für die Versorgungssicherheit dar. Voraussetzung ist, dass die wetterabhängige Erzeugung richtig prognostiziert wird und bei Abweichungen Mehr- oder Mindermengen entsprechend der bestehenden Marktregeln von den Anlagebetreibern oder Vermarktern ausgeglichen werden.

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