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Wechsel zur Wärmepumpe

So gelingt die Energiewende!

Von Mitsubishi Electric Europe B.V. Niederlassung Deutschland · 2024

Beim Wechsel zu einer Wärmepumpe sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. So finden Sie das passende System – und gehen auch in puncto Heizungsgesetz auf Nummer sicher!

Die Wärmepumpen-Vielfalt von Mitsubishi Electric. Bild: Mitsubishi Electric

Jedes Haus ist anders. Damit eine Wärmepumpe den gewünschten Komfort liefert und sich wirtschaftlich rechnet, muss sie genau passen. Dazu muss sie die Heizlast des Gebäudes decken können. Das ist besonders wichtig, wenn sie eine fossile Heizung ersetzt. Das breit aufgestellte Wärmepumpen-Portfolio von Mitsubishi Electric bietet hierfür durchdachte Lösungen für nahezu alle gängigen Fälle. Zum Beispiel eine neue Ecodan Wärmepumpe mit dem Kältemittel Propan (R290) für nicht optimal wärmegedämmte Bestandsgebäude. Oder Systeme, die eine größere Entfernung zwischen der Innen- und der Außeneinheit ermöglichen, wenn die bauliche Situation dies erfordert.

Wenn im Winter eine Vorlauftemperatur von 50 bis 55 Grad Celsius in Ihrem Zuhause für den gewünschten Wärmekomfort ausreicht, kommt eine Wärmepumpe auf jeden Fall infrage. Zusätzlich kann es sich lohnen, die Wärmeverteilung durch vergleichsweise einfache Maßnahmen wie Heizkörperanpassungen zu optimieren. In jedem Fall sollte ein spezialisierter Fachbetrieb den Wärmebedarf exakt ermitteln und das passende Wärmepumpen-System empfehlen. Wenn übergangsweise die bestehende Gas- oder Ölheizung weiterbetrieben werden soll, bietet sich möglicherweise die Nachrüstung einer Luft-Luft-Wärmepumpe wie der M-Serie von Mitsubishi Electric an. Sie wird unabhängig von der bestehenden Wärmeverteilung in einzelnen intensiv genutzten Räumen installiert und gibt ihre Wärme direkt an die Raumluft ab. Dank Hyper-Heating-Technologie kann sie die bestehende Heizung selbst bei Außentemperaturen von -25  bis -30 Grad Celsius zuverlässig entlasten. Und auch im Sommer sorgt sie als Klimaanlage für Wohlfühltemperaturen.

Und das neue Heizungsgesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat viele Modernisierer verunsichert. Es ist am 1.1.2024 in Kraft getreten und legt im Kern fest, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das GEG findet für den Gebäudebestand erst Anwendung, wenn am Installationsort die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Das wird je nach Größe der Kommune spätestens Mitte 2026 beziehungsweise 2028 der Fall sein. Dennoch macht es aus Sicht von Experten wenig Sinn, so lange mit der Modernisierung zu warten oder gar noch eine fossile Heizung zu installieren. Denn mit der Wärmepumpe steht schon heute eine Heizungslösung zur Verfügung, die zu 100 Prozent erneuerbare Energie nutzt – und damit sowohl alle zukünftigen Auflagen erfüllt als auch dank hohen Förderbeträgen den schnellen Wechsel besonders attraktiv macht!

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Weitere Infos zum Portfolio von Mitsubishi Electric, dem GEG sowie aktuellen Förderungen finden Sie unter mitsubishi-les.com.

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Mitsubishi Electric Europe B.V. Niederlassung Deutschland
Mitsubishi-Electric-Platz 1
40882 Ratingen
Web: https://www.mitsubishi-les.com

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