Fördermittel für energetische Sanierung

Klotzen statt kleckern

Von Jens Bartels · 2022

Wer eine Bestandsimmobilie umweltfreundlich sanieren möchte, kann auf die Unterstützung des Staates zählen. Gefördert werden sowohl eine Komplettsanierung als auch einzelne Maßnahmen wie die Wärmedämmung oder eine neue Heizungsanlage. Dafür stehen Hausbesitzerinnen und -besitzern unter anderem die Programme der Förderbank KfW zur Verfügung. Statt Förderkredit oder Zuschuss ist auch eine Steuerermäßigung möglich.

Geldscheine vor einer Photovoltaikanlage auf einem Dach
Viele staatliche Förderprogramme unterstützen beim Sanieren. Foto: iStock / Stadtratte

Mehr als ein Drittel der gesamten Energie in der Bundesrepublik wird in Gebäuden verbraucht. Das muss sich ändern: Bis zum Jahr 2045 sollen Häuser in Deutschland klimaneutral sein. Damit das gelingt, unterstützt der Staat das energiesparende Bauen und Sanieren. Wer eine energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie durchführen möchte, kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse bekommen. Nach einem kurzzeitigen Förderstopp im Januar 2022 nimmt auch die bundeseigene KfW nun wieder Förderanträge für eine Gebäudesanierung entgegen. Unverändert bleiben nach dem Neustart die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen. Auch alle bis vor dem Förderstopp eingereichten Anträge werden nach den bisherigen Kriterien geprüft und im Falle der Förderfähigkeit genehmigt.

Fördermittel für energetische Sanierung: Kredit oder Zuschuss nutzen

Für die Vergabe der Fördergelder ist die KfW oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Bei der KfW gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, eine Förderung zu erhalten: Zur Auswahl stehen zinsgünstige Kredite, Kredite mit zusätzlichem Tilgungszuschuss und die Zuschussförderung. Beim BAFA können Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Wichtig zu wissen in diesem Zusammenhang: Die Förderung müssen Hausbesitzer beantragen, bevor sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können dagegen schon voreinem Antrag in Anspruch genommen werden.

Förderung lohnt sich

Unterstützung können Hausbesitzer für eine Komplettsanierung bekommen. Wenn der Energiebedarf nach der Komplettsanierung mindestens zu 55 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt wird, sind bei der KfW zum Beispiel ein Kredit von bis zu 150.000 Euro und ein Tilgungszuschuss von bis zu 75.000 Euro möglich. Auch für einzelne Maßnahmen wie Wärmedämmung, Erneuerung der Fenster und Türen oder die Verbesserung der Heiztechnik gibt es Förderkredite und Zuschüsse. Die Fördersätze fallen allerdings ganz unterschiedlich aus. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik oder die Heizungsoptimierung gibt es 20 Prozent. Sogar 20 bis 50 Prozent erhalten Förderungswillige für Maßnahmen an der Heizungsanlage und 50 Prozent für die Fachplanung oder Baubegleitung. Grundsätzlich gilt die Faustregel: Je besser die Energiebilanz des Hauses nach der Sanierung, desto üppiger ist die Förderung des Staates.

Steuerbonus möglich

Wer ein bestehendes Haus energetisch sanieren möchte, kann alternativ zu Förderkrediten oder Zuschüssen von KfW und BAFA nach Abschluss der Arbeiten beim Finanzamt einen Steuerbonus beantragen. Es winkt eine Steueranrechnung von bis zu 20 Prozent der Ausgaben für die energetische Sanierung, maximal gibt es 40.000 Euro pro Wohneinheit. Anders als beim Steuerbonus auf Handwerksleistungen lassen sich dabei die gesamten Kosten für Material und Lohn anrechnen. Eine Steuermäßigung gibt es über drei Jahre verteilt. Im Jahr des Abschlusses der Sanierung sowie im darauffolgenden Kalenderjahr können die Hauseigentümer jeweils bis zu sieben Prozent der Kosten geltend machen, höchstens aber 14.000 Euro. Im dritten Jahr ist dann noch eine Steueranrechnung von sechs Prozent der Sanierungs- ausgaben möglich, maximal aber 12.000 Euro.

Achtung: Den Steuerbonus gibt es jedoch nur, wenn die Immobilie selbst bewohnt wird und das Haus mindestens zehn Jahre alt ist. Darüber hinaus darf der Antragsteller für die Maßnahmen nicht bereits anderweitig Steuervorteile genutzt oder eine öffentliche Förderung kassiert haben.

Tabelle: Übersicht der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Quellen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschtz: Das passende Förderprogramm für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer finden

KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude

Wie kann man eine Förderung beantragen?

• Wer sein Haus energetisch sanieren möchte, sollte sich vor Ort mit einen Energieeffizienz-Experten beraten und ein Sanierungskonzept erstellen.

• Prüfen Sie anschließend, welche Förderprogramme zur Verfügung stehen und auf welche Weise sich die einzelnen Fördermöglichkeiten kombinieren lassen.

• Stellen Sie die Förderanträge, bevor Sie mit der Sanierung beginnen. Förderkredite mit Tilgungszuschüssen müssen über die Hausbank beantragt werden.

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